Hofmann, Klaus: Leiter der Revisionsabteilung des Erzbischöflichen Ordinariats
Bei der kommenden Kirchenverwaltungswahl hoffen Sie auf eine rege Teilnahme – warum ist das wichtig?
Die Kirchenverwaltungen sind ein unverzichtbares demokratisches Organ. Sie sorgen für einen sinnvollen und sparsamen Umgang mit dem Vermögen der Kirchenstiftungen. Damit schaffen sie die Rahmenbedingungen für die pastorale Arbeit, das Gemeindeleben und ehrenamtliches Engagement vor Ort. In aktuellen Debatten wie dem Synodalen Weg wird häufig ein stärkeres Einbeziehen von Laien in Entscheidungsprozesse gefordert. Durch eine Kandidatur oder die Wahlteilnahme bei der Kirchenverwaltungswahl ist genau das möglich.
Was muss eine Kandidatin oder ein Kandidat mitbringen und wie sieht die spätere Arbeit in der Kirchenverwaltung aus?
Verwalten und Zukunft gestalten – das sind die Themen, denen man sich stellen mögen sollte. Außerdem sollte ihr oder ihm die örtliche Kirchengemeinde am Herzen liegen. Rein formal ist die Kandidatur an die Volljährigkeit, die Kirchenmitgliedschaft und einen Hauptwohnsitz im Bereich der jeweiligen Gemeinde gebunden. Der Aufwand während der sechsjährigen Amtszeit ist unterschiedlich. Jährlich finden mindestens zwei Sitzungen statt – wenn akute Entscheidungen und Projekte (z. B. Gebäudekonzepte oder Digitalisierung) anstehen, kann das aber auch mal mehr werden.
Wie kann man sich wählen lassen? Wie kann man wählen?
Bis etwa einen Monat vor der Wahl sind alle Gemeindemitglieder dazu eingeladen, ihr Interesse an einer Kandidatur zu signalisieren oder andere Personen vorzuschlagen. Am Wahltag, dem 24. November 2024, wird in den Gemeinden eine Urnenwahl durchgeführt. Über Uhrzeit, Ort und andere Details wird per Pfarrbrief, Aushang und teilweise per Anschreiben informiert. Auch die Möglichkeit zur Briefwahl besteht.